AVV 20 01 25
Speiseöle und -fette
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)›20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
Auch: Speiseöl, Speiseöle, Frittierfett, Altfett, Altspeisefett, Frittieröl, Speisefette
⟷Spiegeleintrag:
20 01 26* — Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen20 01 26* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 20 01 25 steht für „Speiseöle und -fette" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.775 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung
Umleerbehälter
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
20 01 0120 01 0220 01 0820 01 1020 01 1120 01 13*20 01 14*20 01 15*20 01 17*20 01 19*20 01 21*20 01 23*20 01 26*20 01 27*20 01 2820 01 29*20 01 3020 01 31*20 01 3220 01 33*20 01 3420 01 35*20 01 3620 01 37*20 01 3820 01 3920 01 4020 01 4120 01 99