AVV 20 03 01
Gemischte Siedlungsabfälle
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)›20 03 Andere Siedlungsabfälle
Auch: Restmüll, Restmuell, Hausmüll, Hausmuell, Siedlungsabfall, Mischmüll, gemischter Abfall, Gewerbeabfall, Gewerbemüll
AVV 20 03 01 steht für „Gemischte Siedlungsabfälle" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.1 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung
Umleerbehälter
Absetzcontainer
Abrollcontainer
Abrollcontainerpresse
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar