AVV 20 03 03
Straßenkehricht
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)›20 03 Andere Siedlungsabfälle
Auch: Kehricht, Straßenkehricht, Straßenreinigung, Straßendreck
AVV 20 03 03 steht für „Straßenkehricht" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.8 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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