AVV 20 03 99

Siedlungsabfälle a. n. g.

20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)20 03 Andere Siedlungsabfälle

Auch: Gewerbeabfall, Gewerbemüll, gewerbliche Abfälle, gemischte Gewerbeabfälle

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 20 03 99 steht für „Siedlungsabfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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