AVV 15 01 06

Gemischte Verpackungen

15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

Auch: Verpackungen, Mischverpackungen, Verpackungsmüll, Verpackungsabfall, Leichtverpackungen, LVP

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 15 01 06 steht für „Gemischte Verpackungen" und gehört zum Kapitel „Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.145 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,110,18 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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