AVV 15 01 10*
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung›15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
Auch: kontaminierte Verpackungen, Gefahrstoffverpackungen, schadstoffhaltige Verpackungen
AVV 15 01 10 steht für „Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind" und gehört zum Kapitel „Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.64 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung
Absetzcontainer
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar