AVV 17 04 01
Kupfer, Bronze, Messing
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)›17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)
Auch: Kupfer, Bronze, Messing, Kupferschrott, Kupferrohr
AVV 17 04 01 steht für „Kupfer, Bronze, Messing" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 2.67 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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