AVV 07 02 12

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 02 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

Spiegeleintrag:

07 02 11*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

07 02 11* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 07 02 12 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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