AVV 07 02 12
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen›07 02 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
⟷Spiegeleintrag:
07 02 11* — Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten07 02 11* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 07 02 12 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Entsorgung
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