AVV 05 01 14
Abfälle aus Kühlkolonnen
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse›05 01 Abfälle aus der Erdölraffination
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 05 01 14 steht für „Abfälle aus Kühlkolonnen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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