AVV 05 01 11*
Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse›05 01 Abfälle aus der Erdölraffination
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 05 01 11 steht für „Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Quelle: Nutzer
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
05 01 02*05 01 03*05 01 04*05 01 05*05 01 06*05 01 07*05 01 08*05 01 09*05 01 1005 01 12*05 01 1305 01 1405 01 15*05 01 1605 01 1705 01 99