Kapitel 11
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen
27 Abfallschlüssel in 4 Gruppen
11 01 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen
11 01 05*Saure Beizlösungen
11 01 06*Säuren a. n. g.
11 01 07*Alkalische Beizlösungen
11 01 08*Phosphatierschlämme
11 01 09*Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 10Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen
11 01 11*Wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 12Wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen
11 01 13*Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 14Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen
11 01 15*Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 16*Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
11 01 98*Andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 99Abfälle a. n. g.
11 02 Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
11 02 02*Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit)
11 02 03Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse
11 02 05*Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 06Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen
11 02 07*Andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 99Abfälle a. n. g.
11 03 Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen
11 05 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.