AVV 18 02 08
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen
18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung›18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
⟷Spiegeleintrag:
18 02 07* — Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel18 02 07* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 18 02 08 steht für „Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Entsorgung
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