AVV 18 02 07*

Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

Spiegeleintrag:

18 02 08Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen

18 02 08 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 18 02 07 steht für „Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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