AVV 18 01 07
Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung›18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
⟷Spiegeleintrag:
18 01 06* — Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten18 01 06* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 18 01 07 steht für „Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.5 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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