AVV 16 03 05*

Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse

Spiegeleintrag:

16 03 06Organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen

16 03 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 16 03 05 steht für „Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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