AVV 16 03 04

Anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse

Spiegeleintrag:

16 03 03*Anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

16 03 03* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 03 04 steht für „Anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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