AVV 16 03 03*
Anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
⟷Spiegeleintrag:
16 03 04 — Anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen16 03 04 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 16 03 03 steht für „Anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Entsorgung
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