AVV 16 01 20
Glas
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 01 Altfahrzeuge und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 16 01 20 steht für „Glas" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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