AVV 16 01 15

Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 01 Altfahrzeuge und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen

Spiegeleintrag:

16 01 14*Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

16 01 14* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 01 15 steht für „Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Nutzer

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht