AVV 10 09 14

Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

Spiegeleintrag:

10 09 13*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten

10 09 13* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 09 14 steht für „Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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