AVV 10 09 07*
Gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
⟷Spiegeleintrag:
10 09 08 — Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen10 09 08 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 09 07 steht für „Gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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