AVV 10 09 10

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

Spiegeleintrag:

10 09 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

10 09 09* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 09 10 steht für „Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.25 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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