AVV 10 06 09*
Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 06 10 — Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen10 06 10 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 10 06 09 steht für „Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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