AVV 10 06 06*
Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 10 06 06 steht für „Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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