AVV 10 06 04
Andere Teilchen und Staub
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 06 04 steht für „Andere Teilchen und Staub" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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