AVV 06 06 99

Abfälle a. n. g.

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 06 06 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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