AVV 06 06 02*
Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien
⟷Spiegeleintrag:
06 06 03 — Sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen06 06 03 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 06 06 02 steht für „Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.05 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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