AVV 06 06 02*

Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien

Spiegeleintrag:

06 06 03Sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen

06 06 03 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 06 06 02 steht für „Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.05 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Häufig gestellte Fragen

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