AVV 06 06 03
Sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien
⟷Spiegeleintrag:
06 06 02* — Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten06 06 02* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 06 06 03 steht für „Sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.05 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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