AVV 06 03 99

Abfälle a. n. g.

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 06 03 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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