AVV 06 03 16

Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden

Spiegeleintrag:

06 03 15*Metalloxide, die Schwermetalle enthalten

06 03 15* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 06 03 16 steht für „Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.26 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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