AVV 04 02 20

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen

04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie04 02 Abfälle aus der Textilindustrie

Spiegeleintrag:

04 02 19*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

04 02 19* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 04 02 20 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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