AVV 04 02 20
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen
04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie›04 02 Abfälle aus der Textilindustrie
⟷Spiegeleintrag:
04 02 19* — Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten04 02 19* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 04 02 20 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Entsorgung
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