AVV 04 02 14*

Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten

04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie04 02 Abfälle aus der Textilindustrie

Spiegeleintrag:

04 02 15Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen

04 02 15 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 04 02 14 steht für „Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.95 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,91 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Sie klassifizieren Abfälle noch manuell?

Wir digitalisieren Entsorgungsprozesse für Unternehmen, von der Klassifizierung bis zur Dokumentation. Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir, wo bei Ihnen Potential liegt.

Häufig gestellte Fragen

Übersicht