AVV 19 13 05*

Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser

Spiegeleintrag:

19 13 06Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen

19 13 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 19 13 05 steht für „Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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