AVV 19 13 04

Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser

Spiegeleintrag:

19 13 03*Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 03* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 13 04 steht für „Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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