AVV 19 13 04
Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
⟷Spiegeleintrag:
19 13 03* — Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten19 13 03* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 19 13 04 steht für „Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar