AVV 19 12 02

Eisenmetalle

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen

Auch: Eisenmetalle, sortiertes Eisen, Eisenschrott Sortierung

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 12 02 steht für „Eisenmetalle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.58 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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