AVV 19 01 18
Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
⟷Spiegeleintrag:
19 01 17* — Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten19 01 17* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 19 01 18 steht für „Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
19 01 0219 01 05*19 01 06*19 01 07*19 01 10*19 01 11*19 01 1219 01 13*19 01 1419 01 15*19 01 1619 01 17*19 01 1919 01 99