AVV 17 03 03*

Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

Auch: Kohlenteer, teerhaltige Produkte, Teerprodukte, Steinkohleteer

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 17 03 03 steht für „Kohlenteer und teerhaltige Produkte" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.81 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,70,92 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Häufig gestellte Fragen

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