AVV 17 03 03*
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)›17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Auch: Kohlenteer, teerhaltige Produkte, Teerprodukte, Steinkohleteer
AVV 17 03 03 steht für „Kohlenteer und teerhaltige Produkte" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.81 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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