AVV 17 01 03

Fliesen und Keramik

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

Auch: Fliesen, Keramik, Sanitärkeramik, Wandfliesen, Bodenfliesen, Steingut, Kacheln

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 17 01 03 steht für „Fliesen und Keramik" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.3 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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