AVV 16 10 04

Wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung

Spiegeleintrag:

16 10 03*Wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten

16 10 03* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 10 04 steht für „Wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.015 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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