AVV 16 10 03*

Wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung

Spiegeleintrag:

16 10 04Wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen

16 10 04 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 16 10 03 steht für „Wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.015 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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