AVV 16 06 05
Andere Batterien und Akkumulatoren
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 06 Batterien und Akkumulatoren
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 16 06 05 steht für „Andere Batterien und Akkumulatoren" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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