AVV 16 06 05

Andere Batterien und Akkumulatoren

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 06 Batterien und Akkumulatoren

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 06 05 steht für „Andere Batterien und Akkumulatoren" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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