AVV 13 01 11*
Synthetische Hydrauliköle
13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen›13 01 Abfälle von Hydraulikölen
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 13 01 11 steht für „Synthetische Hydrauliköle" und gehört zum Kapitel „Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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