AVV 10 08 14
Anodenschrott
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 08 14 steht für „Anodenschrott" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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