AVV 10 08 12*
Teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 08 13 — Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen10 08 13 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 10 08 12 steht für „Teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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