AVV 10 05 11
Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 05 10* — Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben10 05 10* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 05 11 steht für „Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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