AVV 10 05 10*
Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 05 11 — Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen10 05 11 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 05 10 steht für „Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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