AVV 10 03 21*
Andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 03 22 — Andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen10 03 22 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 03 21 steht für „Andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Entsorgung
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