AVV 10 03 19*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 03 20 — Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt10 03 20 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 03 19 steht für „Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.4 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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