AVV 10 01 24
Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 01 24 steht für „Sande aus der Wirbelschichtfeuerung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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