AVV 10 01 20*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
⟷Spiegeleintrag:
10 01 21 — Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen10 01 21 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 01 20 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
10 01 0110 01 0210 01 0310 01 04*10 01 0510 01 0710 01 09*10 01 13*10 01 14*10 01 1510 01 16*10 01 1710 01 18*10 01 1910 01 2110 01 22*10 01 2310 01 2410 01 2510 01 2610 01 99